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Heizungsgesetz: Buschmann sieht keine Eile - Ein Irrtum de

Verantwortlicher Autor: Klaus Krönert Berlin, 15.07.2023, 13:26 Uhr
Presse-Ressort von: Klaus Krönert Bericht 6042x gelesen
Marco Buschman - Rede im Plenum
Marco Buschman - Rede im Plenum  Bild: Klaus Krönert/EU-Schwerbehinderung

Berlin [ENA] Irrt die FDP bei den Fristen um das Heizungsgesetz und beim Thema der Etagenheizung? Details der geplanten Änderungen zeigen auch, dass die angestrebte Technologieoffenheit auch nur eine Illusion ist, die besonders in der Sendung "Markus Lanz" deutlich wurde.

Das Heizungsgesetz ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, im Juli nicht mehr verabschiedet worden und soll jetzt umgeändert im September 2023 verabschiedet werden. Damals bemängelte das Bundesverfassungsgericht die Fristen für das parlamentarische Verfahren, Beschwerde hatte Thomas Heilmann (CDU) eingelegt, der das parlamentarische Verfahren bei zu kurzen Fristen, als gefährdet angesehen hatte.

Ob die Bundesregierung mit der Terminverschiebung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird, ist zwar fragwürdig und trotzdem ist es für Immüblileneigentümerinnen und Eigentümer notwendig eine Entscheidung herbeizuführen, damit diese endlich wieder Planungssicherheit bekommen. Eine Planungssicherheit die momentan verwehrt ist, denn was passiert, wenn jetzt jemand vor einer havarierten Heizung steht, meist mit Gas betrieben und diese ausgetauscht werden muss? Einfach austauschen und dann in 10 Jahren wieder austauschen, weil die Gesetzeslage das erforderlich macht? Für viele wäre das nicht finanzierbar.

Gegenüber der "Legal Tribune Online" betonte der Bundesjustizminister Maro Buschmann (FDP): "Das Gebäudeenergiegesetz in seiner neuen Form greift ja ohnehin erst richtig, wenn eine kommunale Wärmeplanung vor Ort vorbereitet ist. Bis es so weit ist, wird es vermutlich noch einige Zeit dauern. Ich verstehe zwar, dass die schnelle Verabschiedung des Gesetzes von manchen politisch gewünscht ist. In der Sache ist sie aber nicht objektiv so dringlich, dass es auf ein paar Wochen ankäme."

Buschmanns These ist somit eher relativ und vermutlich für Betroffene nicht so realitätsnah. Christian Dürr (FDP) hat in der Sendung "Markus Lanz" ebenfalls für die Ziele der FDP, Werbung gemacht und betonte, wie gut doch die Änderungen am Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) seien, da sie mehr Technologieoffenheit mit sich bringen. Technologieoffenheit mit Sicherheit, aber was bedeutet das? Gasheizung mit Wasserstoff, wo doch eine Umstellung vom Gasversorger vorher auch die Gewährleistung bedarf, dass wirklich alle angeschlossenen Verbraucher auch mit Wasserstoff arbeiten? Wo sichergestellt werden muss, dass bestehende Gasleitungen, bis hin zur Verbrauchsstelle, auch für den hochreaktiven Wasserstoff geeignet sind?

Selbst die Gasleitungen in den Straßen sind vielerorts sanierungsbedürftig und müssten durch Leitungen ausgetauscht werden, die das hoch reaktive Wasserstoff auch transportieren können. Wenn Buschmann sagt, dass das "Gebäudeenergiegesetz in seiner neuen Form greift", wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, dann ist das eher der Wunsch, aber nicht immer die Realität. Gerade in Eigentümergemeinschaften mit Etagenheizung, liegen die Fristen aktuell bei 3 Jahren zur Umstellung für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, um die 65 Prozent der Versorgung mit erneuerbaren Energien zu erreichen.

Das Gesetz birgt somit einige Details, die es zu berücksichtigen gibt, die aber wiederum auch Chancen sind, denn wer vor der eigentlichen kommunalen Planung bereits einen Austausch seiner Anlage durchführt, soll zusätzliche Fördermittel erhalten. Allerdings ob die eigentliche Technologieoffenheit gegeben ist, das bleibt fragwürdig und am Ende könnte die Wärmepumpe die einzige Lösung sein, wenn die Wärme im Wesentlichen aus der Erde (Erdbohrung) genutzt wird, um den Wirkungsgrad der Wärmepumpe auch im Winter aufrecht erhalten zu können.

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